Projekt Schulversammlung

Am Graf-Eberhard-Gymnasium Bad Urach ist es uns wichtig unseren Schülerinnen und Schüler das Gefühl zu geben, sich mit ihrer Meinung ernst genommen zu fühlen. Dazu gehört auch ihnen zu helfen, sich mit abweichenden Standpunkten anderer auseinanderzusetzen und gemeinsam tragfähige Kompromisse zu erreichen.

Das von der Schulklimagruppe, einer aus Schülern und Lehrern bestehenden Arbeitsgruppe, vorgeschlagene Projekt „Gemeinsam Demokratie Gestalten“ sah in Anlehnung an die antike athenische Demokratie die Gründung einer Schulversammlung vor. Dabei handelte es sich um ein Gremium aus 30 Schülern und 4 Lehrern, dessen Mitglieder proportional zur Größe der einzelnen Klassen- und Jahrgangsstufen bzw. des Kollegiums ausgelost wurden. Diese Versammlung traf sich in den folgenden Monaten drei Mal ganztägig und diskiutierte unter externer, neutraler Moderation darüber, wie zeitgemäße Regeln zum sinnvollen Umgang mit Handys, Smartphones u.ä. an unserer Schule aussehen könnten.

Idee

Unser GEG ist eine lebendige Gemeinschaft aus vielen Menschen verschiedenen Alters, Geschlechts und Rolle. Aus dieser Vielfalt ergeben sich ganz natürlich entgegengesetzte Interessen, Ziele und damit auch Konflikte. Gemeinsam ist allen Beteiligten aber, dass sie vom Gelingen unserer Gemeinschaft in erheblichem Maße persönlich profitieren.

Das Miteinander am GEG gelingt immer dann, wenn für die großen und kleinen Konflikte eine von allen als gerecht empfundene Lösung gefunden werden kann und wenn die Bereitschaft zu Kompromissen vorhanden ist.

Gerechte Kompromisse können dann gefunden werden, wenn es die Möglichkeit gibt, die eigene Position klar darzustellen zu können und gehört zu werden. Kompromisse sind aber auch angewiesen auf die Bereitschaft, Vorschläge und Sichtweisen anderer ernst zu nehmen, zu erwägen und zu berücksichtigen.

Der Weg zu jedem Kompromiss ist immer die Diskussion. Lebendige Diskussionen profitieren von der Vielfalt der Positionen. Es melden sich aber nicht alle Beteiligten gleich laut zu Wort – manche Stimmen hört man deutlich, andere äußern sich nicht oder nur leise - sei es aus Vorsicht, Zurückhaltung oder Bescheidenheit.

Um möglichst vielen verschiedenen Stimmen gleichermaßen Gehör zu verschaffen, wurde am GEG das Projekt Gemeinsam Demokratie erleben ins Leben gerufen. Hier entscheidet nicht die Lautstärke und Beliebtheit, sondern das Los über das „Gehört werden“ in unserer GEG-Schulversammlung.

Für die 1.GEG-Schulversammlung wurden 30 Schüler und 4 Lehrer ausgelost.

 

Bearbeitetes Thema:

„Ausarbeitung einer Empfehlung

zum sinnvollen Umgang mit digitalen Endgeräten

am Graf-Eberhard-Gymnasium Bad Urach“

 

Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung des Projekts wie sie im Elternbrief vom November 2017 veröffentlicht wurde.

Ergebnisse

Die neue Handy-Regelung:

Präambel:

Eine neue Zeit erfordert neue Regeln: durch das Projekt ,,Gemeinsam Demokratie gestalten" sind Schüler/innen und Lehrer/innen in einer Schulversammlung zusammengekommen, um eine ,,neue" Nutzungsregelung für digitale Endgeräte am Graf-Eberhard-Gymnasium zu formulieren.
Die Schüler/innen und Lehrer/innen bekennen sich zu einer Nutzung, bei der ein respektvolles Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft im Mittelpunkt steht und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sichergestellt wird.
Mithilfe von Projekt- und lnformationstagen wollen wir über Risiken, Rechte und Gesetze informieren, die bei einer Nutzung beachtet werden müssen.


Allgemeine Regelungen:

Die Regelungen gelten für alle Schüler/innen und Lehrer/innen von 7:40 Uhr bis 17:00 Uhr. (vor 7:40 Uhr und nach 17:00 Uhr ist die Nutzung nicht eingeschränkt).
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen ohne die Zustimmung der betroffenen Personen sind überall auf dem Schulgelände verboten.
Die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten auf dem gesamten Schulgelände ist grundsätzlich verboten.

 

Die Nutzung von digitalen Endgeräten ist davon abweichend in folgenden ausgewiesenen Zonen zu den angegebenen Zeiten erlaubt:

  • Oberes Stockwerk der Mensa (alle, ganzer Zeitraum)
  • Markierte Handyzone zwischen Neubau und Mensa (Eingang Mädchentoilette bis zum oberen Eingang der Mensa) (alle, ganzer Zeitraum)
  • Oberstufenbibliothek (10-J2, ganzer Zeitraum)
  • Abi-Raum (J2, ganzer Zeitraum)
  • SMV-Raum (SMV, ganzer Zeitraum)
  • Sportplatz (alle, nur in Zeiten, in denen kein Unterricht/ keine AG stattfindet)
  • Lehrerzimmer, Raum 410 und Vorbereitungsräume (Lehrer, ganzer Zeitraum)

 

Unterricht:

  • lm Unterricht ist die Nutzung von privaten digitalen Endgeräten grundsätzlich verboten. Lehrer/innen können dieses Verbot aus pädagogischen oder unterrichtlichen Gründen jederzeit aufheben.
  • Bei Leistungsmessungen müssen private digitale Endgeräte abgegeben werden.

 

Unterrichtsfreie Zeiten:

  • Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.B. Klassenfahrten, Schulfesten, Exkursionen) treffen die verantwortlichen Lehrer/innen die notwendigen Entscheidungen hinsichtlich der Nutzung der digitalen Endgeräte.

 

Die Eltern werden über die Nutzungsordnung informiert.

Bei wiederholten Verstößen von Schüler/innen gegen diese Regelung werden deren Eltern benachrichtigt.

 

Weitergehende Vereinbarungen bezüglich Unterricht und Hausaufgaben

  • Private digitale Endgeräte dürfen nicht als Lernmittel vorausgesetzt werden.
    (Beispiel: Lehrer/innen sollen keine Hausaufgaben geben, bei denen der Besitz digitaler Endgeräte vorausgesetzt wird.
  • Kranke Schüler/innen sind nicht verpflichtet, sich Heftaufschriebe und Hausaufgaben über digitale Endgeräte zu besorgen.

 

Zeitlicher Ablauf des Projekts

14.11.2017:  Vorstellung des Projekts auf einer Vollversammlung

Umfrage bei der Schulgemeinschaft

 

06.12.2017:  Konstituierende Sitzung der Schulversammlung und Anhörung von Experten

10.01.2018:  Zweite Sitzung der Schulversammlung: Vertiefte inhaltliche Arbeit

06.03.2018:  Dritte Sitzung der Schulversammlung: Ausarbeitung der Ergebnisse

 

11.04.2018:  Gesamtlehrerkonferenz: Vorstellung der Ergebnisse

09.05.2018:  Arbeitsgruppe: Definition der Handyzonen

23.06.2018:  Gesamtlehrerkonferenz: Annahme des erarbeiteten Vorschlags

16.07.2018:  Schulkonferenz: Annahme des erarbeiteten Vorschlags

 

10.09.2018:  Die neue Regelung tritt mit dem neuen Schuljahr in Kraft.